Sachsen - Mahngericht
Das Zentrale Mahngericht oder Gemeinsame Mahngericht ist die Abteilung eines Amtsgerichts, in der Mahnverfahren aus den Bezirken mehrerer Amtsgerichte bearbeitet werden.
Das gerichtliche Mahnverfahren, also die Geltendmachung einer Zahlungsforderung per gerichtlichem Mahnbescheid, ist in den §§ 688 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Hierfür war grundsätzlich das Amtsgericht am Wohnsitz des Gläubigers zuständig (§ 689 Abs. 2 ZPO).
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